Beitragsordnung

1. Mit Wirkung vom 01. Januar 2014 gelten für die Mitgliedschaft in der FEE folgende Beiträge:

 

Ordentliche Mitglieder

 

Jahresbeitrag für Unternehmen:

 

- mit bis zu drei Beschäftigten (bis zum 3. Gründungsjahr)

350,00 €

- mit bis zu drei Beschäftigten (ab dem 4. Gründungsjahr)

500,00 €

- mit vier bis neun Beschäftigten

750,00 €

- mit 10 bis 19 Beschäftigten

900,00 €

- mit 20 bis 49 Beschäftigten

1.200,00 €

- mit 50 bis 99 Beschäftigten

1.800,00 €

- mit 100 und mehr Beschäftigten

2.250,00 €

Jahresbeitrag für Vereine, Kommunen und Behörden

600,00 €

Jahresbeitrag für Hochschulen und Institute

600,00 €

Jahresbeitrag für natürliche Personen

90,00 €

Jahresbeitrag für Arbeitslose, Studenten und Rentner

40,00 €

Aufnahmegebühr für natürliche Personen 50% des Jahresbeitrages

 

 

 

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und Interessenten für fördernde Mitgliedschaft wenden sich bitte an den Vorstand.

 

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

 

2. Der Vorstand hat das Recht, Beiträge auf schriftlichen Antrag ganz oder teilweise zu stunden oder zu erlassen.

 

3. Der Aufnahme von natürlichen Personen mit unternehmerischem Hintergrund und aus wissenschaftlichen Einrichtungen wird nur zugestimmt, wenn das betreffende Unternehmen, die betreffende Einrichtung Mitglied wird.

 

4. Für jeden vollen Mitgliedsmonat des Beitrittsjahres ist ein Zwölftel des Jahresbeitrages zu entrichten und wird mit Beitrittsbestätigung durch den Vorstand fällig.
Als Beitrittstag gilt das Datum der Antragstellung.

 

5. Die folgenden Mitgliedsbeiträge sind für das laufende Geschäftsjahr zu Jahresbeginn, spätestens jedoch bis zum 31. März des jeweiligen Jahres zu entrichten.

 

6. Die Aufnahmegebühr ist mit Antragstellung fällig.

6.1. Der Antrag wird vom Vorstand erst nach Zahlungseingang behandelt.
6.2. Im Falle der Ablehnung des Antrages wird die Aufnahmegebühr bis zum Monatsletzten des Folgemonats nach der Entscheidung auf das vom Antragsteller angegebene Konto zurücküberwiesen.

 

7. Die Mitglieder werden ersucht, dem Vorstand Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren zu erteilen.

 

8. Mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften 1 Berlin vom 13.06.2012 wurde der FEE die Steuerbegünstigung für die gemeinnützigen Zwecke „Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung“ laut  Abgabenordnung zuerkannt. Die FEE ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und ihr gewährte Spenden Zuwendungsbestätigungen auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken auszustellen.

 

Unsere Steuernummer ist 27/653/56437.