Berlin | 07.10.2021

 

Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, baut Österreich Erneuerbare Energien weiter aus. So soll der Strom in Österreich ab 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen. Dafür soll die jährliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien um 27 Terrawattstunden (TWh) steigen. 2040 möchte Österreich klimaneutral sein. Zu diesem Zweck hat der österreichische Nationalrat am 7. Juli 2021 das Erneuerbare Ausbau Gesetz (EAG) beschlossen. Das EAG löst das bisherige Ökostromgesetz (ÖSG) ab und implementiert ein neues Förderregime für die Vergütung von Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen.

Das EAG eröffnet zwei Wege der Förderung: Für Kleinanlagen bis 50 kW gibt es die Möglichkeit, einen Investitionskostenzuschuss zu erhalten. Als zweiten Weg gibt es die Marktprämie. Hier gibt es folgende Unterscheidung:

Anlagen bis 500 kWel
  • Administrativ festgelegte Marktprämie
Anlagen ab 500 kWel bis 5 MWel sowie ab 5 MWel für die ersten 5 MWel
  • Durch technologiespezifische Ausschreibung ermittelte Marktprämie


Bei der Förderung von Holzgas-KWK-Anlagen durch das EAG sind einige Fördervoraussetzungen zu beachten. Demnach müssen Anlagen, die gefördert werden sollen:

  • einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent erreichen;
  • entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Feinstaub nach dem Stand der Technik aufweisen;
  • über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügen sowie
  • über ein Konzept der Rohstoffversorgung, zumindest für die ersten fünf Betriebsjahre.

Die genaue Beschreibung finden Sie im Informationspapier.