18.08.2021 | Berlin

 

Damit EE-Anlagen-Betreiber eine Vergütung vom Netzbetreiber bekommen, müssen ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registriert sein. Viele Holzgas-Anlagen sind es nicht!

 

Es gibt nun eine finale Frist: der 30. September 2021. Das bedeutet:

  • Sollten EE-Anlagen nach dieser Frist noch nicht registriert sein, schreibt der Gesetzgeber den Netzbetreibern vor, die Zahlungen einzustellen.
  • Darüber hinaus könnten die Anlagenbetreiber noch ein Bußgeld zahlen müssen.

 

Was ist zu tun?

  1. Diejenigen Betreiber, die noch gar nicht registriert sind, müssen dies sofort in die Wege leiten.

  2. Die bereits registrierten sollten ihre Angaben umgehend prüfen. Besonders wichtig ist:
  • Die Registrierung der Generatoren. Hier reicht es nicht aus, nur einen Generator zu registrieren. Es müssen sämtliche zur Anlage gehörende Generatoren registriert werden.
  • Auswahl des richtigen Energieträgertyps. Die Auswahl „Verbrennung“ ist falsch! Der richtige Energieträgertyp lautet „Biomasse“. Leider kann dieser Punkt nicht nachträglich geändert werden. Der Anlagenbetreiber muss in diesen Fällen die betroffenen Generatoren neu mit dem korrekten Energieträger Biomasse anlegen. Für die falsch registrierten Generatoren muss über das Portal die Löschung via Kontaktformular beantragt werden.
  • Prüfung des eigenen Benutzerbereichs im Marktstammdatenregister. Ergibt die Prüfung eines Netzbetreibers, dass die Registrierung fehlerhaft ist, wird dies im Benutzerbereich vermerkt. Die Anlagenbetreiber sollten selbstverständlich darauf reagieren. Dies kann in der Regel über einen Ticketprozess erfolgen.