26.11.2021 | Berlin
Was steht konkret im Koalitionsvertrag? Wir haben die wichtigsten Textstellen für Sie übersichtlich zusammengestellt.
Und eine Einordnung vorgenommen, was die Aussagen der neuen Ampelkoalition für Holzgas bedeuten könnten.
Abschaffungder EEG-Umlage
„Um – auch angesichts höherer CO2-Preiskomponenten – für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise zu sorgen, werden wir die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beenden. Wir werden sie daher zum 1. Januar 2023 in den Haushalt übernehmen.“
Die Finanzierung übernimmt der EKF, der aus den Einnahmen der Emissionshandelssysteme (BEHG und ETS) und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gespeist wird. Der EKF wird in der Lage sein, die Finanzierung der nötigen Klimaschutzmaßnahmen und der EEG-Umlage zu stemmen.
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Bis dahin: Förderung mit neuem Instrumentenmix
„Wir benötigen einen Instrumentenmix, um den massiven Ausbau zu erreichen: Neben dem EEG werden wir Instrumente für den förderfreien Zubau, wie z. B. langfristige Stromlieferverträge (PPA) und den europaweiten Handel mit Herkunftsnachweisen im Sinne des Klimaschutzes stärken.
Den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien wollen wir stärken. Erneuerbarer Strom, insbesondere aus ausgeförderten Anlagen und Anlagen außerhalb der EEG-Förderung soll stärker in der Erzeugerregion genutzt werden können. Dafür werden wir alle notwendigen Regelungen überprüfen. Grün erzeugter Strom muss in der Erzeugerregion auch als grüner Strom genutzt werden dürfen.“
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Errichtung neuer Gaskraftwerke
„Wir beschleunigen den massiven Ausbau der Erneuerbare Energien und die Errichtung moderner Gaskraftwerke, um den im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarf zu wettbewerbsfähigen Preisen zu decken. Die bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien notwendigen Gaskraftwerke müssen so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können. Erdgas ist für eine Übergangszeit unverzichtbar.“
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Wir werden im Dialog mit den Unternehmen Lösungen suchen, wie wir Betriebsgenehmigungen für Energieinfrastruktur (Kraftwerke oder Gasleitungen) mit fossilen Brennstoffen rechtssicher so erteilen können, dass der Betrieb über das Jahr 2045 hinaus nur mit nicht-fossilen Brennstoffen fortgesetzt werden kann, ohne einen Investitionsstopp, Fehlinvestitionen und Entschädigungsansprüche auszulösen.
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Schutz der Wälder und Waldumbau
„Gerade im Wald werden die Folgen der Klimakrise sichtbar. Gleichzeitig ist er für das Erreichen unserer Klimaschutzziele unerlässlich. Durch einen gezielten Waldumbau müssen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Entsprechend dieser Ziele novellieren wir das Waldgesetz.
Wir werden das Forstschädenausgleichsgesetz evaluieren und passen es gegebenenfalls an. Intervalle und Form der Bundeswaldinventur werden wir überprüfen und ein digitales Waldmonitoring einführen. Der Bund wird zusammen mit den Ländern einen langfristigen Ansatz entwickeln, der konkrete, über die bisherigen Zertifizierungssysteme hinausgehende Anforderungen an zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen adressiert, diese honoriert und die Waldbesitzer dadurch in die Lage versetzt, ihre Wälder klimaresilient weiterzuentwickeln und, wenn nötig, umzubauen oder Neu- und Wiederbewaldung zu unterstützen.
Wir stoppen den Einschlag in alten, naturnahen Buchenwäldern in öffentlichem Besitz. Die Wälder im Bundesbesitz sollen mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards bewirtschaftet werden. Wir fördern den internationalen Waldschutz und die Waldrenaturierung. Wir setzen uns auf EU-Ebene für eine rechtlich verbindliche Regelung ein, die den Import von Produkten und Rohstoffen, die mit Entwaldung verbunden sind, verhindert.
Mit einer Holzbauinitiative unterstützen wir die regionalen Holzwertschöpfungsketten. Wir wollen die Kaskadennutzung als Grundsatz verankern. Wir stärken forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.“
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Kraft-Wärme-Kopplung
„Um den zügigen Zubau gesicherter Leistung anzureizen und den Atom- und Kohleausstieg abzusichern, werden wir in diesem Rahmen bestehende Instrumente evaluieren sowie wettbewerbliche und technologieoffene Kapazitätsmechanismen und Flexibilitäten prüfen. Dazu zählen u. a. gesicherte Erneuerbaren-Leistungen, hocheffiziente Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung im Rahmen der Weiterentwicklung des entsprechenden Gesetzes, ein Innovationsprogramm, um H2-ready Gaskraftwerke auch an Kohlekraftwerkstandorten anreizen zu können, Speicher, Energieeffizienzmaßnahmen und Lastmanagement.“
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„Wir werden Marktpreise bei der künftigen KWK-Förderung angemessen berücksichtigen.“
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Einordnung des Koalitionsvertrages durch die FEE
Klarer FokusDie künftige Regierung will vor allem zwei Dinge – den Ausbau der Onshore Windenergie und die Produktion von grünem Wasserstoff. Gleich mehrere Seiten sind nur diesen beiden Themen gewidmet.
>> Das bedeutet: Wir müssen weiterhin für diese Sichtbarkeit unserer Technologie kämpfen.
Bioenergie ein Seitenthema
Ganze zwei Sätze formuliert der Koalitionsvertrag zur Bioenergie. Die Rede ist von einer neuen Zukunft. Welche das sein soll, soll in einer Biomassestrategie erarbeitet werden.
>> In diesem Prozess der Strategieentwicklung müssen wir als Branche unsere Anliegen platzieren.
Holz-Kaskadennutzung als Grundprinzip
Die stoffliche Verwertung von Holz hat Priorität.
>> Hersteller und Betreiber von Holzgas-Anlagen müssen sich zunehmend auf Restholz, Schadholz und Altholz als Brennstoffe einstellen.
Das eine regenerative Gas
Liest man den Koalitionsvertrag, meint man, es gebe nur ein einziges regeneratives Gas auf der Welt: grünen Wasserstoff. Kein Wort von Biogas, Biomethan oder anderen synthetischen Gasen.
>> Ist die Wasserstoffproduktion ein belastbares Geschäftsmodell für Holzgas-Betreiber? Diese Frage haben wir als FEE bereits bearbeitet und verfolgen sie auch nächstes Jahr weiter.
Neue Rolle für die Kraft-Wärme-Kopplung?
Der Koalitionsvertrag zählt die KWK im Kontext der Flexibilitätssicherung auf. Gemeint ist: Wenn andere Energieerzeuger ausfallen, springt die KWK ein.
>> Ist die Sicherung der Residuallast eine Geschäftsoption für Holzgas? Hier brauchen wir eine Verständigung innerhalb der Branche.
Ausbau der Wärmenetze
Er kommt, der Ausbau der Wärmenetze. Zur Umstellung der kommunalen Versorgung auf erneuerbare Wärme.
>> Die Holzgasbranche muss für sich rasch Modelle der Quartiersversorgung finden. Nur so wird sie vom Ausbau der Wärmenetze profitieren können.
Zwischen Ausbaubeschleunigung und Förderungsstopp
„Mit der Vollendung des Kohleausstieges werden wir die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen lassen“, heißt es wortwörtlich im Koalitionsvertrag. Das hieße also möglicherweise schon 2030. Bis dahin soll es einen Instrumentenmix geben, um den notwendigen Ausbau von Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen.
>> Das bedeutet: Ran, aber schnell. Jetzt gilt es für Holzgasanlagenhersteller und -betreiber das verbleibende Zeitfenster gut zu nutzen.