Das novellierte Erneuerbare-Energien Gesetz steuert mit dem Einspeisevorrang und der Einspeisevergütung den Ausbau Erneuerbarer Energien. Damit ist es auch für Investoren und Betreiber von Holzgas-KWK-Anlagen enorm wichtig. Das Informationspapier der FEE gibt einen Überblick, wie der Strom aus diesen Anlagen nach EEG vergütet wird.

Dabei gibt das EEG verschiedene Vergütungskategorien vor. Je nach Anlagengröße können Investoren und Betreiber die Festvergütung, den Anspruch auf Marktprämie sowie das Ausschreibungssystem nutzen. Dabei lohnt der Blick in den Originaltext. Um es den Leserinnen und Lesern leichter zu machen, haben wir alle zitierten Paragrafen zum amtlichen Gesetzesportal verlinkt. Hier sei angemerkt, dass das EEG nur Strom aus Biomasse im Sinn der Biomasseverordnung vergütet. Deswegen behandeln wir Brennstoffe separat und verlinken auch zu dieser Verordnung.

Das vorliegende Informationspapier fokussiert sich gänzlich auf Neuanlagen. Es soll Investoren erleichtern, die Wirtschaftlichkeit eines Holzgas-Projekts zu errechnen. Gleichzeitig ist das Dokument kein Almanach. Investoren werden gerade für Spezialfälle Rechtsanwälte mit EEG-Expertise konsultieren müssen. In jedem Fall ermöglicht dieses Papier, die richtigen Fragen zu stellen und sich auch mit Experten auf Augenhöhe zum EEG auszutauschen.

 

Update 01.06.2021:

Biomasse-Neuanlagen erhalten 15,09 Ct/kWh bei der jüngsten EEG-Ausschreibung

Jetzt hat es die Bundesnetzagentur bekannt gegeben: Bei der ersten Ausschreibungsrunde des EEG 2021 erhielten Neuanlagen einen durchschnittlichen Zuschlagswert von 15,09 Ct/kWh. Die mittlere Zuschlagsmenge betrug 2,4 MW. Ganz anders sieht es bei den Bestandsanlagen aus: Das Segment unter 150 kW erhielt 18,09 Ct/kWh und Anlagen über 150 kW sogar 18,79 Ct/kWh. Investoren, die Holzgas-KWK-Anlagen errichten wollen, können ihre Projekte nun genauer durchrechnen. In jedem Fall müssen sie sich beeilen – die nächste Ausschreibungsrunde findet bereits am 1. September 2021 statt.