19.01.2022 | Berlin
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) trägt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms im Gebäudesektor bei und stellt eine umfassende Förderung bereit, die das gesamte Spektrum des Neubaus und Gebäudebestands abdeckt. Dafür stellt die BEG drei Teilprogramme bereit. Investoren können staatliche Zuschüsse bis 55 Prozent ihrer Investitionskosten erhalten. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Informationspapier „Bundesförderung effiziente Gebäude: Potenziale für Holzgas-KWK-Anlagen.“
Das Informationspapier konzentriert sich auf die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor dem Hintergrund der Ersterrichtung bzw. der Sanierung. Es bietet eine schnelle Übersicht über die Förderung für diese Art Anlagen durch das BEG.
Vorgestellt werden die drei Teilprogramme innerhalb der BEG, Fördergegenstände und Fördersätze, Mindestanforderungen an die Anlagen und die Prozedur der Antragstellung. Darüber hinaus behandelt es die Frage nach der Kumulierbarkeit der BEG-Förderung mit weiteren Förderprogrammen. Auch die Förderung von Wärme- und Gebäudenetzen durch das BEG werden in ihm vorgestellt.