24.03.2021 | Berlin
Es geht um Prozesswärme aus erneuerbaren Energien – das Modul 2 im BAFA-Prozesswärmeprogramm. Die FEE hat ein Informationspapier erarbeitet, damit Holzgasinvestor*innen prüfen können, ob eine Antragstellung für sie sinnvoll ist.
Generell kann das Förderprogramm „Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ in zweifacherweise genutzt werden:
- Neuanschaffung von Holzgas-KWK-Anlagen
- Ersatz bestehender Anlagen für die Bereitstellung von Wärme durch neue Holzgas-KWK-Anlagen. Die zu ersetzende Bestandsanlage darf erst solange in Betrieb sein, dass von der betriebsüblichen Nutzungsdauer noch mindestens 25 Prozent verbleiben.
Das Prozesswärmeprogramm fördert Investitionskosten sowie Nebenkosten.
Beispiele für förderfähige Investitionskosten
- Notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Errichtung der Biomasseanlage
- Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
- Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke
- Installation von Mess- und Datenerfassungseinrichtungen, die der Ertragsüberwachung und Fehlererkennung dienen
- Brennstofflager für Biomasse inklusive automatisierter Fördervorrichtungen, sofern sie für den Betrieb der beantragten Anlage zwingend notwendig sind
- Fundamenterrichtung bei Biomasseanlagen
Beispiele für förderfähige Nebenkosten
- Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme
- Aufstellungs-, Installations- und Montagekosten
Die folgende Tabelle zeigt an einem vereinfachten Beispiel, wie Antragsteller*innen die förderfähigen Investitions- und Nebenkosten sowie den konkreten Förderanteil berechnen können.
Weitere Themen, die das Informationspapier behandelt:
- Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Wie berechnet man den förderentscheidenden Wirkungsgrad?
- Welche Dinge fallen nicht unter die Förderung?
- Ist die Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen möglich?
- Antragstellung und Förderverfahren