24.03.2021 | Berlin

 

Es geht um Prozesswärme aus erneuerbaren Energien – das Modul 2 im BAFA-Prozesswärmeprogramm. Die FEE hat ein Informationspapier erarbeitet, damit Holzgasinvestor*innen prüfen können, ob eine Antragstellung für sie sinnvoll ist.

 

Generell kann das Förderprogramm „Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ in zweifacherweise genutzt werden:

  • Neuanschaffung von Holzgas-KWK-Anlagen
  • Ersatz bestehender Anlagen für die Bereitstellung von Wärme durch neue Holzgas-KWK-Anlagen. Die zu ersetzende Bestandsanlage darf erst solange in Betrieb sein, dass von der betriebsüblichen Nutzungsdauer noch mindestens 25 Prozent verbleiben.

 

Das Prozesswärmeprogramm fördert Investitionskosten sowie Nebenkosten.

Beispiele für förderfähige Investitionskosten

  • Notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Errichtung der Biomasseanlage
  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke
  • Installation von Mess- und Datenerfassungseinrichtungen, die der Ertragsüberwachung und Fehlererkennung dienen
  • Brennstofflager für Biomasse inklusive automatisierter Fördervorrichtungen, sofern sie für den Betrieb der beantragten Anlage zwingend notwendig sind
  • Fundamenterrichtung bei Biomasseanlagen

 

Beispiele für förderfähige Nebenkosten

  • Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme
  • Aufstellungs-, Installations- und Montagekosten

 

Die folgende Tabelle zeigt an einem vereinfachten Beispiel, wie Antragsteller*innen die förderfähigen Investitions- und Nebenkosten sowie den konkreten Förderanteil berechnen können.

bafa bild

 

Weitere Themen, die das Informationspapier behandelt:

  • Was sind die Fördervoraussetzungen?
  • Wie berechnet man den förderentscheidenden Wirkungsgrad?
  • Welche Dinge fallen nicht unter die Förderung?
  • Ist die Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen möglich?
  • Antragstellung und Förderverfahren